AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FarFrom GmbH Filmproduktion

 

  1. Geltungsbereich: Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der FarFrom GmbH Filmproduktion (nachfolgend "FarFrom GmbH" genannt) im Rahmen ihrer Tätigkeit als Filmproduktionsunternehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

  2. Preise: Die Preise für die von der FarFrom GmbH erbrachten Leistungen werden in den jeweiligen Angeboten oder Auftragsbestätigungen festgelegt. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  3. Herstellung: Die FarFrom GmbH erbringt Filmproduktionsleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Hierbei können sowohl die Produktion, Aufnahme, Bearbeitung als auch die Nachbearbeitung von Filmmaterial umfasst sein. Die genauen Leistungen werden in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen spezifiziert.

  4. Kosten: Sämtliche mit der Filmproduktion verbundenen Kosten, einschließlich Materialbeschaffung, Requisiten, Schauspielerhonorare, Transportkosten usw., werden dem Auftraggeber gemäß den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Kosten fristgerecht zu begleichen.

  5. Zeitplan: Die FarFrom GmbH bemüht sich, die vereinbarten Leistungen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens zu erbringen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Terminverschiebungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt auftreten können. In einem solchen Fall wird die FarFrom GmbH den Auftraggeber umgehend informieren und alternative Lösungen vorschlagen.

  6. Abnahme: Der Auftraggeber hat das Recht, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung zu überprüfen und abzunehmen. Mängel oder Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind der FarFrom GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nach Abnahme gilt die Leistung als akzeptiert.

  7. Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen werden in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen festgelegt. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen der FarFrom GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Hat FarFrom GmbH im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird FarFrom den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. FarFrom ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch FarFrom widerspricht. Im Falle, dass graupause das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von FarFrom zurückzuführen sind. 

  8. Urheberrecht: Die Urheberrechte an den von der FarFrom GmbH erstellten Filmwerken liegen bei der FarFrom GmbH, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Nutzung oder Verwertung der Filmwerke ohne ausdrückliche Zustimmung der FarFrom GmbH ist nicht gestattet.

  9. Eigentumsvorbehalt: Die von der FarFrom GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten sowie bis zur vollständigen Begleichung der Gesamtsumme Eigentum der FarFrom GmbH.

  10. Gewährleistung: Die FarFrom GmbH gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und frei von Mängeln sind. Bei Mängeln wird die FarFrom GmbH nach eigenem Ermessen Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzleistungen erbringen.

  11. Haftung: Die FarFrom GmbH übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die sich aus der Produktion oder Nutzung der Filmwerke ergeben könnten, einschließlich der Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2/COVID-19, sowie eventuell daraus entstehende humanitäre oder wirtschaftliche Schäden.

  12. Versicherung: Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, ausreichende Versicherungen für die Filmproduktion abzuschließen. Die FarFrom GmbH haftet nicht für Schäden oder Verluste, die während der Produktion auftreten könnten.

  13. Verschwiegenheit: Die FarFrom GmbH verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Auftraggebers, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

  14. Künstlersozialkasse (KSVG): Die von FarFrom GmbH berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer FarFrom GmbH als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

  15. Überstunden: Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt maximal 9 Stunden. Sollte es aufgrund von besonderen Umständen erforderlich sein, dass Mitarbeiter der FarFrom GmbH über die reguläre Arbeitszeit hinaus tätig werden, werden Überstunden gemäß folgender Regelung berechnet: Ab der 9. Stunde pro Drehtag wird für jede weitere angefangene Stunde 10% des jeweiligen Tagessatzes der betreffenden Person als Überstundenzuschlag berechnet. Die Berechnung der Überstunden erfolgt auf Basis der vereinbarten Tagessätze und wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Überstunden sind nur dann durchzuführen, wenn dies vorher mit dem Auftraggeber abgesprochen wurde und eine schriftliche Vereinbarung darüber vorliegt. Die FarFrom GmbH behält sich das Recht vor, Überstunden abzulehnen, wenn dies aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Überstunden, die aufgrund von Verschulden oder Verzögerungen des Auftraggebers entstehen, werden ebenfalls gemäß dieser Regelung berechnet. Diese Overtime-Klausel gilt ergänzend zu den vorherigen Bestimmungen der AGB und regelt die Abrechnung und Durchführung von Überstunden im Rahmen der Filmproduktion.

Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf der Website der FarFrom GmbH in Kraft und gelten für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Kontakt /

Telefon: +49 176 31701704
hello@farfrom.cc

Registerangaben /

Amtsgericht Traunstein

Umsatzsteuer-ID: DE338154501

Registernummer: HRB 29503

FARFROM GmbH
Bürgerwaldstraße 1
83278 Traunstein

Vertreten durch /

Nico Walz
Max Garbe
Christoph Kaar
Philipp Kaar

 

 

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